Startseite

Rechtstext "Teilnahmebedingungen" Voting FM des Jahres.   

Verlosung von 2 Eintrittskarten für die Preisverleihung zur „Familien-Managerin 2009“ am 4. Februar 2010 in Berlin.
Die Gewinner werden aus allen Teilnehmern ermittelt, die bis zum 4. Januar 2010, 23:59 Uhr ihre Stimme über ein Voting abgegeben und der Teilnahme an der Verlosung zugestimmt haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Stimmabgabe über die Bestätigung des Links, der in der Bestätigungs-E-Mail des Votings enthalten ist (Opt-in).

Reisekosten für die Hin- und Rückreise (Bahnfahrt 2. Klasse; Flug economy class), Unterbringung (eine Übernachtung, Mittelklassehotel) sowie Frühstück werden vom Veranstalter übernommen.

Die Gewinner werden bis zum 15. Januar 2010 über die im Voting angegebene E-Mail Adresse benachrichtigt. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Versand der Benachrichtigungs-E-Mail, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Vorwerk haftet nicht für Schäden, die durch technische Probleme an der Website und/oder der E-Mail Kommunikation entstehen. Die Aushändigung des Gewinns ist an die Durchführung der Veranstaltung "Preisverleihung Familien-Managerin 2009" geknüpft. Falls die Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, nicht stattfinden kann, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Vorwerk behält sich vor, im Zuge der Kommunikation Informationen über die Gewinner in Form von Wort, Bild und Ton zu erstellen, sofern die Gewinner ihre Zustimmung erteilen. Bei begründetem Manipulationsverdacht behält sich Vorwerk einen Ausschluss von Gewinnansprüchen vor; auch nach bereits erfolgter Veröffentlichung von Gewinnansprüchen. Der Gewinn kann jederzeit von Vorwerk geändert werden. Die Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

Online-Teilnahmebedingungen Familien-Managerin 2009.                                                   

 

1. Veranstalter

Die Vorwerk & Co. KG, Mühlenweg 17-37, 42270 Wuppertal (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) richtet die Initiative Familien-Managerin 2009 (nachfolgend „Initiative“ genannt) aus.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

An der Initiative können nur natürliche Personen teilnehmen. Personen unter 18 Jahren oder andere in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertreter. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, bei denen sich ein Verdacht auf Betrugsabsichten ergibt, jederzeit von der weiteren Teilnahme an der Initiative auszuschließen. Beschäftigte und Vertreter von Gesellschaften der Vorwerk-Gruppe sowie des Burda-Verlages sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

3. Verfahren der Initiative

Die Einreichung von Bewerbungen für die Initiative erfolgt entweder postalisch über die Kampagnen-Website www.familien-managerin.de  oder an die Adresse
Familien-Managerin 2009, 20555 Hamburg . Eingereichte Materialien werden nicht zurückgesendet. Die Teilnahme an der Initiative ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme oder im Rahmen der Nominierungen von Teilnehmern (z.B. Portokosten und Materialkosten) ist jeder Einsender und Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung findet nicht statt.
Einsendeschluss ist der 21.10.2009, 24:00 Uhr. Für die Wahrung des Einsendeschlusses ist das elektronisch protokollierte Hochladen der Bewerbung auf der Website www.familien-managerin.de oder der Poststempel maßgeblich.

Für die Bewerbungen gelten die Datenschutzhinweise und diese Teilnahmenbedingungen auf www.familien-managerin.de.

Hochladen bedeutet hierbei nicht die sofortige Freischaltung und Veröffentlichung der Bewerbung auf der vorgenannten Webseite. Der Veranstalter wird die Bewerbung vor einer Freischaltung und Veröffentlichung intern prüfen und eine Freischaltung und Veröffentlichung auf der Webseite nur vornehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

 

» die Bewerbung enthält keine offensichtlichen rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Inhalte, die offensichtlich dem Strafgesetzbuch unterfallen, pornographisch, rassistisch und/oder diskriminierend sind, und

» der Einsender (Nominierender) und Teilnehmer (Familien-Manager/in) – wenn identisch - akzeptiert durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung die allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise unter www.familien-managerin.de, indem er das Feld „Ich habe die Teilnahmenbedingungen gelesen und stimme zu.“ sowie das Feld „Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und stimme zu.“ bestätigt. Der Einsender erhält beim Hochladen der Bewerbung automatisch eine E-Mail an seine von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Einsender kann dann den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen. Die Bestätigung gilt als ausdrückliche Einverständniserklärung des Teilnehmers. Und

» der Teilnehmer (Familienmanager/In) – wenn nicht identisch mit dem Einsender (Nominierenden) - akzeptiert durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung die allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise unter www.familien-managerin.de. Hierzu erhält der Teilnehmer beim Hochladen der Bewerbung durch den Einsender automatisch eine E-Mail an die vom Einsender angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann dann den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen. Die Bestätigung gilt als ausdrückliche Einverständniserklärung des Teilnehmers.

 

Der Teilnehmer stimmt durch die Einverständniserklärung einer Veröffentlichung seiner Bewerbung ganz oder in Auszügen auf der Website www.familien-managerin.de zu. Im Zusammenhang der Veröffentlichung räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das nicht ausschließliche, zeitlich auf den Zeitraum von 2 Jahren beschränkte, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Bewerbung im Rahmen der  Initiative und der Präsentation der Initiative zu nutzen. Die Rechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Es steht im alleinigen Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob eine Bewerbung an der  Initiative teilnimmt und veröffentlicht wird. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Bewerbung vor dem Abschluss eines Mitwirkendenvertrages jederzeit zurückzuziehen. Der Veranstalter wird dann die Bewerbung unverzüglich von der Webseite www.familien-managerin.de entfernen.

Der Veranstalter haftet nicht für die eingereichten Materialien. Diese werden nicht zurückgeschickt.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine vom Veranstalter gestellte, unabhängige Jury fünf Finalisten aus. Aus dieser Gruppe kann die Bevölkerung via Internet den Gewinner bestimmen. Die Entscheidung der Jury liegt alleine in ihrem Ermessen und ist nicht anfechtbar.

Die offizielle Bekanntgabe des Gewinners erfolgt im Rahmen einer Preisverleihung im Januar 2010. Eingeladen werden die von der Jury ausgewählten Finalisten und jeweils eine Beleitperson pro Finalist. Reisekosten für die Hin- und Rückreise (Bahnfahrt 2. Klasse; Flug economy class, alle erforderlichen Transferkosten), Unterbringung (eine Übernachtung, Mittelklassehotel) sowie Verpflegung werden vom Veranstalter übernommen.

Für die Präsentation der Finalisten zum Zeitpunkt der Gewinner-Ermittlung via Internet und der Preisverleihung, ist vom Veranstalter eine Foto- und/oder Filmproduktion geplant. Die zeitliche und organisatorische Planung und Durchführung obliegt alleine dem Veranstalter. Ein Anspruch der Finalisten auf Durchführung besteht nicht. Der Veranstalter wird mit den fünf Finalisten einen Mitwirkendenvertrag schließen, der die Einzelheiten der Foto- und/oder Filmproduktion regelt. Ist ein Finalist nicht bereit, diesen Mitwirkendenvertrag zu schließen oder ist es ihm aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht möglich, an der Foto- und/oder Filmproduktion teilzunehmen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Initiative  auszuschließen. Für einen solchen Fall wurden von der Jury im Vorfeld weitere Teilnehmer ausgewählt, die in einer von ihr festgelegten Reihenfolge nachrücken.

Neben der Möglichkeit der Teilnahme an der Initiative wird dem Teilnehmer eine Vergütung nicht geschuldet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die  Initiative jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, wenn insbesondere (aber nicht ausschließlich) aus technischen und/oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße und für den Veranstalter zumutbare Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Ist eine solche Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers bedingt, kann der Veranstalter von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

4. Rechte Dritter

Der Teilnehmer versichert, dass die im Zusammenhang der Bewerbung eingesandten Materialien in Form von Bild und Text keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Teilnehmer den Veranstalter verschuldensunabhängig von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegen diese gelten machen, die veröffentlichten Inhalte der Bewerbung verletzte sie in ihren Rechten oder verstieße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dies gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Teilnehmer garantiert weiterhin, dass seine Einreichung keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, Inhalte, die dem Strafgesetzbuch unterfallen, pornographisch, rassistisch und/oder diskriminierend sind, aufweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bewerbungen abzulehnen, die Rechte Dritter verletzen oder rechts- oder sittenwidrige Inhalte sowie Inhalte enthalten, die dem Strafgesetzbuch unterfallen, pornografisch, rassistisch und/oder diskriminierend sind.

 

5. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle der Internetverbindung, des Netzwerkes, der Server, der Hard- und Software und im Zusammenhang der Kampagnen-Website www.familien-managerin.de angebotenen Funktionalitäten. Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass Dritte die auf der Webseite www.familien-managerin.de veröffentlichten Bewerbungen oder Teile davon unrechtmäßig für eigene Zwecke nutzen, so z.B. Herunterladen oder Kopieren. Der Veranstalter wird in diesem Zusammenhang alle ihm zumutbaren technischen Möglichkeiten nutzen, um eine unrechtmäßige Nutzung, z.B. Herunterladen oder Kopieren, zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.

Weiterhin sind jegliche Schadenersatzverpflichtungen des Veranstalters aus oder im Zusammenhang der Initiative, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und vorhersehbare Schäden beschränkt.

 

6. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das für Inländer mit inländischen Rechtsbeziehungen geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Änderungen an den Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor. Die Einsender und Teilnehmer akzeptieren die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.


» Seite weiterempfehlen